Leitbild

In Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des DRK sehen wir unsere Jugendhilfearbeit im Dienste der Menschlichkeit und helfen überparteilich, neutral und unabhängig. Das Arbeitsklima ist geprägt durch eine grundlegend wertschätzende Haltung gegenüber den Mitmenschen, deren Herkunft und Geschichte. Durch ein Höchstmaß an Professionalität - unterstützt durch eine Dokumentation über die Qualitätsentwicklung sowie einen Kooperationsvertrag mit der „Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters“ in Kassel - sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Fähigkeiten gestärkt, die Eigenkräfte gefördert und ein selbstverantwortliches Handeln ermöglicht werden.
Die Umsetzung des Konzeptes findet auf der Basis eines systemischen Ansatzes und im Rahmen eines „allgemeinen therapeutischen Klimas“ statt. Die Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Konzeptentwicklung und –fortschreibung ist Teil des erwähnten Menschenbildes und dient der professionellen Identifikation mit dem Arbeitsauftrag. Alle Einzelmaßnahmen sind daher im Zusammenhang eines ganzheitlichen Rehabilitationsangebotes zu sehen.

Konzeption

Die Aufnahme erfolgt in der Regel im Anschluss an einen stationären Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie oder aufgrund einer Anfrage zur Vermeidung einer stationären Unterbringung in einer Klinik. Die aufzunehmenden Personen weisen eine oder mehrere der folgenden Störungen auf:

  • Entwicklungsretardierung aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung
  • Lernbehinderung
  • Emotionale Fehlentwicklung
  • Soziale Anpassungsstörung
  • Psychotische Entwicklung (Schizophrenie, wahnhafte Störung, affektive Störung)
  • Verhaltensstörung
  • Leichtgradige Körperbehinderung

Jugendliche und junge Erwachsene mit gravierenden dissozialen Persönlichkeitsstörungen, z.B. ausgeprägtem aggressiven Verhalten oder Jugendliche und junge Erwachsene mit einer noch akuten Drogen- oder Alkoholproblematik, die im Rahmen einer hierauf abgestimmtem Therapie behandelt werden muss, können nicht aufgenommen werden.

Zielsetzung

Persönlicher Bereich
Ziel ist nach Möglichkeit die Reintegration der Jugendlichen in ihr Elternhaus. Junge Erwachsene sollen an ein Leben in einem eigenen Wohnbereich herangeführt werden. Je nach persönlicher Entwicklung kann auch die weitere Förderung in einer betreuten Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim angestrebt werden.

Die pädagogische Zielsetzung beinhaltet im Rahmen der individuellen Möglichkeiten die Übernahme der Verantwortung für die persönlichen Belange sowie die Erlangung sozialer Kompetenzen und Orientierungsvermögen sowohl im räumlichen Bereich als auch innerhalb eines sozialen Gefüges.
Der Jugendliche/junge Erwachse-ne soll lernen seine Herkunft zu akzeptieren, mit seiner Krankheit umzugehen und seine Fähigkeiten und Kräfte für eine sinnvolle Gestaltung seines Lebens einzusetzen. Nach Möglichkeit sollte der junge Erwachsene bei Entlassung aus der Einrichtung eine deutliche Perspektive für seine mittelfristige Zukunft haben.

Schulabschluss / Ausbildung
Für die Beschulung zur Erfüllung der Schulpflicht muss auf Schulen des Frankenberger Raumes zurückgegriffen werden. Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet ggf. in Schulen mit entsprechendem Förderauftrag in Frankenberg statt. Eine heiminterne Beschulung nach den Richtlinien der „Schule für Kranke“ ist derzeit nicht möglich.

Jugendliche und junge Erwachsene, für die eine Beschulung nicht sinnvoll oder möglich ist, werden innerhalb der Einrichtung im Rahmen einer Kreativtherapie gefördert.  Ziel dieser Förderung ist einerseits Interessen, Stärken, Abneigungen und Schwächen der Jugendlichen / jungen Erwachsenen festzustellen, andererseits die Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit des Jugendlichen / jungen Erwachsenen zu stärken und ihm Fertigkeiten zu vermitteln.

Für Jugendliche / junge Erwachsene, die im Rahmen der Kreativtherapie nicht mehr ihren Fertigkeiten angemessen gefördert werden können, ist eine Kooperation mit dem örtlich zuständigen Arbeitsamt möglich (vgl. auch den Punkt „Umsetzung; b) Schulabschluss/Ausbildung“ dieses Konzepts). Ziel der Kooperation ist, ein durch die Einrichtung sozialtherapeutisch begleitetes Training mit den Möglichkeiten des Arbeitsamtes. Ferner vermittelt die Einrichtung zur Vorbereitung des Arbeitstrainings Praktika, die weiterführend die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des Jugendlichen / jungen Erwachsenen stärken und ihm ergänzende Fertigkeiten vermitteln sollen.

Bei entsprechender Eignung werden Berufsausbildungen auf dem freien Arbeitsmarkt oder in entsprechenden Berufsbildungswerken vermittelt.

Eine Weiterbeschäftigung in einer beschützenden Werkstatt oder Einrichtung sollte als Mindeststandard angestrebt werden.

Therapeutischer Bereich
Die vorrangige Zielsetzung liegt hier in einer kontinuierlichen Fortführung bisher begonnener Therapien und in der Abwendung u. U. neuerlicher stationärer Aufenthalte. Es wird ein verlässliches und dauerhaftes Beziehungsangebot entwickelt, in dem Belastungen nicht zum Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme führen sollen. Dies dient der Unterstützung der unter a) und b) genannten Ziele.
Darüber hinaus soll im Rahmen sozialtherapeutischer Arbeit herausgefunden werden, welche Rolle die Störung im Familiensystem hatte, welche Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Jugendlichen/jungen Erwachsenen nach der akuten Krankheitsphase vorhanden sind. Auf den gewonnenen Erkenntnissen aufbauend sind die vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten durch Therapie und Training zu erweitern.

Durch entsprechende Fachkräfte angebotene Leistungen:

  • Soziales Lernen im Gruppenalltag mit Gleichaltrigen mit ähnlichen Erfahrungen:

Hierfür stehen in der Einrichtung nach Maßgabe des Stellenschlüssels pädagogische Fachkräfte, ein/e Anerkennungspraktikant/in und eine FSJ-Kraft (FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr) zur Verfügung

  • Psychologische Betreuung:

Im Rahmen einer dreiviertel Stelle gehört ein Psychologe bzw. eine Psychologin zum Team. Jeder Jugendliche erhält wöchentlich eine Stunde Therapie, die Kosten hierfür sind im Pflegesatz enthalten. Bei erhöhtem Therapiebedarf können weitere Therapiestunden in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung erfolgt dann über einen Fachleistungsstundensatz. Soll diese Leistung in Anspruch genommen werden muss das belegende Jugendamt vorab eine Kostenzusage erteilen.

  • Kreativtherapie:

In eigenen Räumlichkeiten, die außerhalb der Einrichtung sind, wird Kreativtherapie durch eine angestellte Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung angeboten. Der Transport von der Einrichtung zur Therapie erfolgt in einrichtungseigenen Fahrzeugen.